§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen zwischen der LexLogik UG (haftungsbeschränkt) i.G., Mahlgasse 4, 88339 Bad Waldsee (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software „LexLogik“ (nachfolgend „Software“).
(2) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche oder unentgeltliche (Testphase) Gewährung der Nutzung der Software über das Internet (SaaS) sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf dedizierten, souveränen Servern des Anbieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Die Software dient der KI-gestützten Analyse, Texterkennung (OCR) und Datenextraktion aus Dokumenten für gewerbliche Zwecke, insbesondere für Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen.
(4) LexLogik richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden Zugriff auf die jeweils aktuelle Version der Software über einen Browser.
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Lizenzmodell:
- a) LexLogik Counsel: Einzelnutzer-Lizenz für spezialisierte Anwälte und Boutiquen.
- b) LexLogik Professional: Kanzlei-Lizenz für Teams mit erweiterten Kollaborationsfunktionen.
- c) LexLogik Enterprise: Individuallösung mit API-Anbindung und dedizierter Server-Instanz.
(3) Massive Fair-Use-Regelung: Um einen reibungslosen Kanzleibetrieb ohne ständige Volumenangst zu ermöglichen, gelten folgende großzügige Limits pro Monat:
Fair Use Limits (pro Monat):
- LexLogik Counsel: bis zu 5.000 Bilder und 10.000 Seiten PDF.
- LexLogik Professional: bis zu 25.000 Bilder und 50.000 Seiten PDF.
(4) Bei einer dauerhaften und extremen Überschreitung dieser Limits, die die Systemstabilität gefährdet, wird der Anbieter das Gespräch mit dem Kunden suchen, um auf ein Enterprise-Modell umzustellen.
(5) Der Anbieter betreibt die Software auf eigener Infrastruktur in Deutschland. Ein Datentransfer der Inhaltsdaten an US-amerikanische Drittanbieter zur Verarbeitung findet nicht statt.
§ 2a Lizenzen und Kanzleigröße
(1) Die Wahl des Pakets (Counsel oder Professional) richtet sich nach der Anzahl der Nutzer und dem benötigten Funktionsumfang.
(2) Das Paket Counsel ist für die Nutzung durch einen dedizierten Berufsträger vorgesehen. Das Paket Professional umfasst die Nutzung innerhalb eines Kanzlei-Teams (bis zu der bei Buchung angegebenen Nutzerzahl).
(3) Der Anbieter behält sich vor, bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. Nutzung eines Counsel-Accounts durch ein gesamtes Großbüro) eine Anpassung in das nächsthöhere Paket zu verlangen.
§ 3 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Der Kunde erhält einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich begrenzte Rechte zur Nutzung der Software.
(2) Die Nutzung ist auf die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden beschränkt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte außerhalb der Kanzlei ist untersagt.
§ 4 Pflichten des Kunden (Prüfpflicht)
(1) Der Kunde schützt seine Zugangsdaten nach dem Stand der Technik.
(2) Wichtiger Hinweis zur KI-Verarbeitung: Der Kunde ist verpflichtet, die automatisch erkannten Inhalte (z. B. Fristen, Beträge, Daten) stets auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Software dient als Hilfsmittel zur Effizienzsteigerung, ersetzt jedoch nicht die sorgfältige juristische Prüfung durch den Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Korrektheit der KI-Ergebnisse.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der standesrechtlichen Verschwiegenheitspflichten selbst verantwortlich, wird hierbei jedoch durch die technische Architektur des Anbieters unterstützt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise:
- LexLogik Counsel: 79,00 € mtl. (zzgl. MwSt.)
- LexLogik Professional: 149,00 € mtl. (zzgl. MwSt.)
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten.
(3) Preisänderungen werden mit einer Frist von 4 Wochen angekündigt. Bei Erhöhungen von mehr als 10 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Da KI-Modelle auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen basieren, stellen vereinzelte Erkennungsfehler keinen Mangel der Software dar.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, da LexLogik ein Verarbeitungstool und kein Langzeit-Archivsystem ist. Der Kunde ist für die dauerhafte Sicherung seiner Dokumente selbst verantwortlich.
§ 7 Datenschutz und Berufsgeheimnis (§ 43e BRAO)
(1) Der Anbieter verarbeitet Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland.
(2) Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Sofern der Kunde Träger eines Berufsgeheimnisses ist (§ 203 StGB), verpflichtet sich der Anbieter zur Verschwiegenheit. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind auf die Anforderungen des § 43e BRAO optimiert.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen (monatliche Laufzeit).
(2) Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.
(3) Die Kündigung kann in Textform (E-Mail) oder direkt über das Kundenportal erfolgen.
§ 9 LexLogik API
(1) Bei Nutzung der API (Enterprise-Paket) ist der Kunde für die sichere Verwahrung des API-Keys verantwortlich.
(2) Die API-Nutzung unterliegt gesonderten Volumenvereinbarungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Bad Waldsee / Amtsgericht Ulm).
(3) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026